Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Natur- und Umweltschutzverbände sind für die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Goorbach und Hornebecke“

(Bonn, Gronau, Ochtrup, 08.03.2011) Mit Nachdruck haben sich Natur- und Umweltschutzverbände für die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Goorbach und Hornebecke" ausgesprochen. Das geplante Naturschutzgebiet soll ca. 37 ha groß werden und liegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Gronau und der Stadt Ochtrup. Die Umweltverbände hoffen, dass das bereits mehrere Jahre dauernde Verfahren zur Unterschutzstellung des Gebietes bald mit der endgültigen Unterschutzstellung beendet wird.

Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens haben sich der BBU und der AKU Gronau zustimmend an den Kreis Borken gewandt. In einem Schreiben heißt es, "laut Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Borken sollen Goorbach und Hornebecke unter Schutz gestellt werden. Das Vorhaben wird vom Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau und vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt; der BBU ist der Dachverband des AKU Gronau. Die Unterschutzstellung der Bereiche Goorbach / Hornerbecke ist längst überfällig und hätte bereits vor dem Bau der B 54n erfolgen sollen. Der Bau der B 54n hat einen radikalen Eingriff in die Landschaft bewirkt. Die verbliebene Natur ist daher umso dringender zu schützen. Schadstoffeinträge in die Bachläufe sind zu verhindern. Auch die Uferbereiche sind weiträumig vor Pestiziden und Nährstoffeintrag zu schützen, Auswirkungen des Autoverkehrs über die Straßenentwässerung und durch Industrieabwässer zu vermeiden."

Auch die gemäß Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände im Münsterland, zu denen auch der Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG) gehört, befürworten die Unterschutzstellung von Goorbach und Hornebecke.  In ihrer Stellungnahme für die Bezirksregierung in Münster heißt es. "Insgesamt zeigt sich, dass es nicht zuletzt durch die bislang nicht erfolgte Unterschutzstellung aus naturschutzfachlicher Sicht zu einer erheblichen Verschlechterung des Gebietes gekommen ist. Hieraus ergibt sich nach Ansicht der Naturschutzverbände die Verpflichtung nicht nur die naturschutzfachlich wertvollen Bereiche im Ist-Zustand zu erhalten, sondern auch verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, mindestens den schutzwürdigen Zustand von 1999 wiederherzustellen. Schließlich hatte man damals die Schutzwürdigkeit schon erkannt und dringenden Handlungsbedarf gesehen. Ein Baustein dieser Verbesserung könnten die Festsetzungen der NSG-Verordnung sein."

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Fördermitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Der Verband arbeitet grenzüberschreitend. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666. Informationen: www.bbu-online.de